Der Autor befasst sich mit der Haftung für fehlerhaftes Informationsverhalten gegenüber den
Anlegern am regulierten Wertpapiermarkt. Ein Überblick über mögliche Anspruchsgrundlagen zeigt
dass Schadensersatzansprüche von Anlegern oftmals allein auf § 826 BGB gestützt werden können.
Im Fokus der Untersuchung steht daher die Frage unter welchen Voraussetzungen das
Informationsverhalten sittenwidrig ist. Sie wird dahingehend beantwortet dass aus den guten
Sitten im Sinne von § 826 BGB die Pflicht folgt täuschendes Informationsverhalten gegenüber
den Anlegern am regulierten Wertpapiermarkt zu unterlassen. Im Weiteren werden die Kriterien
bestimmt anhand derer die Eignung zur Irrtumserregung zu beurteilen ist.