Unternehmensmitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet bei Interviews während internen
Untersuchungen eigene Straftaten offenzulegen. Fraglich ist ob Strafverfolgungsbehörden diese
selbstbelastenden Angaben ebenfalls verwerten dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die
betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Befragungen.