Der Geltungsbeginn der europäischen Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 steht kurz bevor.
Der Autor beschäftigt sich mit den Auswirkungen der DSGVO auf die Anwendbarkeit des deutschen
Kunsturhebergesetzes und seiner Regelung des Rechts am eigenen Bild. Er analysiert wann der
Umgang mit Personenbildern datenschutzrechtliche Relevanz hat wie weit der Anwendungsvorrang
der DSGVO als gemeinschaftsrechtlicher Regelung dabei reicht und wo sie noch Spielräume
hinterlässt in denen eine Fortgeltung des KUG erreicht werden kann. Hier sind beispielhaft das
«Medienprivileg» und die Verarbeitung im Beschäftigungskontext zu nennen. Dies erfordert jedoch
mitunter dass der nationale Gesetzgeber bald aktiv wird um von Öffnungsklauseln der DSGVO
Gebrauch zu machen.