Der Autor untersucht die Funktion der Landgerichte ä.O. in Bayern in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts als Ansprechpartner auf den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit des Strafrechts und
des Verwaltungsrechts. Er zeigt wie diese institutionelle Problemlösung für die
Landbevölkerung schnell zu einer Belastung der Behörden wurde.