Das unionsrechtliche Institut der Verstärkten Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit
fiskalpolitische Harmonisierungsinstrumente wie etwa eine Finanztransaktionssteuerrichtlinie
unter einer Minderheit von EU-Mitgliedstaaten einzuführen. Allerdings sind die fiskalischen
Anforderungen des Unions- und des insoweit anwendbaren Völkerrechts zu beachten.