Vertragsparteien fühlen sich oft getäuscht wenn sie später ein günstigeres Angebot finden.
Regelmäßig liegt jedoch keine Täuschung im Rechtssinne vor. Informationen über die
Preisberechnung sind zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Informationen über die eigene
interne Preisbildung der Vertragspartei sind nur in ausnahmsweise erforderlich.