Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH
gegen ihre Geschäftsleiter. Es klärt durch wessen Kenntnis der Verjährungsbeginn bewirkt wird.
Im Ergebnis ist für den Verjährungsbeginn auf das zur Entscheidung über die Geltendmachung des
Anspruchs berufene Organ und auf Wissensvertreter abzustellen.