Die Öffnungsklausel für den Beschäftigtendatenschutz in Art. 88 DS-GVO birgt viele
Unsicherheiten für Betriebsvereinbarungen Einwilligungen oder Datenschutzbeauftragte.
Hinzukommen neue Regelungen zu Zweckbindung Profiling und Scoring die den vermehrten Einsatz
von Big Data-Anwendungen im Personalwesen z.B. zur Eignungsdiagnostik beeinflussen.