Der Autor unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag für Art. 9c ARRL. Er schlägt ein in sich
geschlossenen Schutzsystem vor das im 1. Buch des Aktiengesetzes etabliert werden soll. Als
Schutzmittel kommt abhängig von der Größe der Transaktion die Veröffentlichung oder die
Zustimmung eines Aufsichtsratsausschusses in Betracht.