Der Formwechsel einer GmbH in eine GbR hat angesichts der jüngsten Entwicklungen in der
Rechtsprechung an Aufmerksamkeit gewonnen. Die Autorin greift diese Thematik auf und
hinterfragt das Bestehen eines ausreichenden Gläubigerschutzes. Neben weiteren grundlegenden
Themen des Formwechsels beleuchtet sie das umwandlungsrechtliche Gläubigerschutzinstrument die
Sicherheitsleistung. Zudem verneint die Autorin eine Eintragung der GbR-Gesellschafter in das
Handelsregister was sie zu der Frage führt ob der Formwechsel die Pflicht zur Einreichung
einer letzten Gesellschafterliste begründet und diese im Fall ihrer Fehlerhaftigkeit als
Rechtsscheinträger eine Haftungsgrundlage für Altverbindlichkeiten bieten kann. Schlussendlich
wird eine Lösung zur Verbesserung der Transparenz unterbreitet.