Bei der Vorversichereranfrage handelt es sich um einen Informationsaustausch zwischen
Versicherungsunternehmen. Die Autorin untersucht deren kartellrechtliche Zulässigkeit. Dabei
geht sie insbesondere auf die im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV geltenden Maßstäbe für die
kartellrechtliche Zulässigkeit eines Informationsaustauschs ein.