Die Untersuchung zeigt auf unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsführer als primäre
Adressaten der Haftung unterliegen und befasst sich unter Auswertung praktischer Gesichtspunkte
mit der Ausdehnung der Haftung auf weitere Haftungsadressaten insbesondere faktische
Geschäftsführer Teilnehmer und Gesellschafter führungsloser Gesellschaften