Der Autor geht der Fragestellung nach ob sich die Wertung des im Schadensersatzrecht
beheimateten Bereicherungsverbotes auch auf vertragliche Erfüllungsansprüche anwenden lässt.
Hierfür werden die methodischen Grundlagen und sein praktischer Nutzen als Korrektiv zur Lösung
überkommener Rechtsprobleme aus dem Vertragsrecht ausgelotet.