Die Arbeit befasst sich mit den straf- und zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen
eine unzulässige staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Auseinandergesetzt wird sich
auch mit der Problematik dauerhafter Online-Abrufbarkeit längst zurückliegender Stellungnahmen
betreffend (personenbezogener) Informationen.