Die Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung ist auch nach BGH-Trihotel auf 128 HGB analog
zu stützen. Der Inhalt der Haftung des GmbH-Gesellschafters bestimmt sich nach der
eingeschränkten Erfüllungstheorie und das Erlöschen der vermögenslosen GmbH kann die Hemmung
der Verjährung des Anspruchs gegen den Gesellschafter bewirken.