Die Zweckübertragungslehre ist eine Auslegungsregel des Urheberrechts die eine
Nutzungsrechtsübertragung im Zweifel auf ihren Vertragszweck beschränkt.Weder das Patent-noch
das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. Die
Autorin der Frage nach ob die Lehre in diesen beiden Rechtsgebieten Anwendung findet