Die Untersuchung entwickelt ein unionsrechtliches Sachaufklärungsverfahren. Der Gläubiger kann
mittels diesem entscheiden ob die Zwangsvollstreckung seines zivilrechtlichen Anspruchs im
Ausland zweckmäßig ist. Das Verfahren bringt Rechte von Schuldnern und Gläubigern vor dem
Hintergrund europäischer Grundrechtskataloge in Ausgleich.