Ziel der Untersuchung ist die Identifikation von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der
Grundrechtsberechtigung juristischer Personen im europäischen Verfassungsverbund. Dazu wurde
ein Rechtsvergleich der Grundrechtsberechtigung auf mitgliedstaatlicher Ebene in der EMRK und
der GRC durchgeführt.