Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Prüfung einer Situation in der die Parteien einen
äußerlich wirksamen Vergleich abgeschlossen haben der aber materiell-rechtliche
Wirksamkeitsmängel oder Unklarheiten aufweist und dennoch auf dieser Grundlage zu einer
Beendigung des Schiedsverfahrens geführt hat sei es durch einen Schiedsspruch mit vereinbartem
Wortlaut sei es durch einen Beendigungsbeschluss. Hier stellt sich in besonderer Weise die
Frage nach den Rechtsfolgen für die Beendigung des Schiedsverfahrens in ihrer jeweiligen Form.
Die nachfolgende Untersuchung setzt sich damit auseinander ob und unter welchen Umständen es
möglich ist Verfahrenshandlungen des Schiedsgerichtes zur Beendigung des Schiedsverfahrens
wieder rückgängig zu machen. Was gilt wenn sich ein Vergleich auf dessen Grundlage ein
Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut oder ein Beendigungsbeschluss ergangen sind als
materiell unwirksam erweist? Insbesondere wird dabei untersucht ob auch ein
Beendigungsbeschluss einer Aufhebungsmöglichkeit unterliegt.