Die Arbeit greift den Anlass des CCOO - Urteils des EuGH vom 14.05.2019 auf und bietet einen
Vorschlag für die Anpassung des 16 ArbZG an die unionsrechtlichen Vorgaben. Vorangestellt ist
eine Untersuchung der Arbeitszeitbegriffe verschiedener Bereiche welche aufgrund
unterschiedlicher Schutzzwecke und Zielsetzungen voneinander zu trennen sind.