Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit Sozialarbeit Note: 1 3
Eberhard-Karls-Universität Tübingen Sprache: Deutsch Abstract: Die Themen Ökonomisierung und
die damit verbundenen Instrumente der Finanzierung gewinnen über die letzten Jahre zunehmend an
Bedeutung. Die finanzielle Dimension des Themas ist beeindruckend. In 1998 wurden für Ehe und
Familie in der Bundesrepublik Deutschland ca. 150 Mrd. EUR ausgegeben. Dies entspricht ca. 23 %
des gesamten Sozialbudgets des Landes. Davon entfallen mit ca. 15 Mrd. EUR etwa 10 % auf die
Jugendhilfe.1 Die Kostenexplosion im Bereich der stationären Jugendhilfe veranlasste den
Bundesgesetzgeber im Zuge der BSHG-Novellierung auch den 77 KJHG mit dem Ziel einer
Kostenbegrenzung zu ändern. Die Pflegesatzerhöhungen wurden für die Jahre 1996 - 1998
bundesweit auf 1% bzw. 2% jährlich begrenzt. Diese sogenannte Deckelung der Pflegesätze wurde
von den Einrichtungen und Einrichtungsträgern heftig kritisiert. In der Praxis fühlten sich vor
allem Einrichtungen durch die Deckelung der Pflegesätze unter Druck gesetzt die schon bisher
sparsam gewirtschaftet hatten und so keine Möglichkeit mehr sahen unabweisbare
Kostensteigerungen aufzufangen. Aufgrund dieser Gesetzeslage musste ein neues
Finanzierungssystem für den Bereich der Jugendhilfe geschaffen werden. Die Tendenz den 93 BSHG
der die fachlichen Besonderheiten der Jugendhilfe nicht berücksichtigt unverändert in das KJHG
zu übernehmen sollte verhindert werden. Die Kosten der Heimunterbringung sollten transparenter
und für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe kalkulierbarer gemacht werden. Der bisher
geltende Einheits- Mischpflegesatz sollte durch leistungsgerechte differenzierte und
prospektive Kostensätze abgelöst werden. Es sollte ein stärkerer Bezug zwischen Leistung und
Kostenentgelt hergestellt werden.2 Bei der Modernisierung der Finanzierungsstrukturen in der
Kinder- und Jugendhilfe müsse vor allem beachtet werden dass dasSozialraumbudget nicht die
Gewährleistung von individuellen Rechtsansprüchen verhindern dürfe. Insgesamt sei bei allen
Modernisierungsbestrebungen zu beachten dass betriebswirtschaftliche Konzepte nicht
unreflektiert auf die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden können.