Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und
18. Jahrhunderts Note: gut Universität Duisburg-Essen (Philosophie) Sprache: Deutsch
Abstract: Das Problem das im Rahmen dieser Arbeit fokussiert werden soll hat die Rousseausche
Rezeptionsgeschichte maßgeblich geprägt. Ist Rousseau der Wegbereiter totalitärer Ideologien
die im 19. und vor allem im 20. Jahrhundert entscheidend an Konturen gewonnen haben oder ist
er als ein Vertreter demokratischer und liberaler Ideenkonzepte zu verstehen? Die Frage kann
und soll an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden sondern Gegenstand der folgenden
Abhandlung sein. Es sei aber schon jetzt darauf hingewiesen und das deutet der Titel der
vorliegenden Arbeit bereits an daß eine apodiktische Standpunktverortung zu Gunsten der einen
(Demokratie) oder der anderen (Totalitarismus) Seite problematisch wenn nicht gar unmöglich
ist. Dieser Essay hat es sich zur Aufgabe gemacht Rousseaus vertragstheoretischen Vorschlag
dahingehend abzutasten inwieweit sich hinter dieser Fassade demokratisches und totalitäres
Gedankengut verbirgt. Der dieser Arbeit zur Verfügung stehende Raum erfordert eine optimale
Selektion und Kurzfassung die allerdings nicht zu Lasten der zu erörternden Fragestellung
gehen soll. Im ersten Kapitel wird es darum gehen die Begriffe Demokratie und Totalitarismus
zu definieren um mit ihnen die vorliegende Thematik zu bearbeiten. In den weiteren drei
Kapiteln erfolgt dann eine Konzentration auf die wichtigsten Theoriefiguren bzw. Termini. Dabei
soll zuerst aufgezeigt werden inwieweit Rousseau die Familie als Vorbild einer
gesellschaftlichen Vereinigung sieht und warum diese These Anlaß zur Diskussion bietet.
Anschließend werden die Modalitäten des Gesellschaftsvertrags untersucht wobei hier
insbesondere der Zusammenhang von totaler Entäußerung und Freiheit im Vordergrund steht. Im
letzten Kapitel gilt das Hauptaugenmerk den Konsequenzen bzw. deninhaltlichen Ausprägungen die
ein solcher Kontrakt mit sich bringt. Diskutiert werden die Begriffe des Gemeinwillens und des
Gesamtwillens das Konzept der Volkssouveränität sowie das Prinzip der Gewaltenteilung
(Gesetzgebung und Regierungstätigkeit).