Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern
Note: 1 0 Fachhochschule Dortmund Sprache: Deutsch Abstract: In seinem Urteil vom 6. März
2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden dass die unterschiedliche Besteuerung der
Beamtenpensionen nach 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 22
Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG seit dem Jahr
1996 unvereinbar ist und verpflichtete deshalb den Gesetzgeber spätestens mit Wirkung ab dem
1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen um eine Gleichbehandlung aller
Versorgungsempfänger sicherzustellen.