Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit Sozialarbeit Note: 1 3
Technische Universität Dortmund Sprache: Deutsch Abstract: Mit der steigenden Armut der
Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland hat auch die Jugendkriminalität
deutlich zugenommen. In der polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahr 2005 sind Jugendliche
und Heranwachsende überdurchschnittlich häufig unter den Verdächtigen vertreten. Von Seiten der
Medien und der Politik wird der Jugendkriminalrechtspflege seit mehreren Jahren vorgeworfen zu
lasch und zu lau zu reagieren. Immer lauter werden die Forderungen nach einer Verschärfung des
Jugendstrafrechts sowie der Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre. Im Gegenzug
fordert die Sozialpädagogik statt mehr Repression ein mehr an Prävention. Eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts würde lediglich eine höhere Stigmatisierung zur Folge haben und mehr Schaden
anrichten als Nutzen. Der Ansatzpunkt zur Kriminalprävention darf nicht die Drohung von Strafe
sein sondern die Einflussnahme auf die gesellschaftlichen und strukturellen Entstehungsgründe
von Jugendkriminalität denn mit einem verschärften Strafrecht lassen sich soziale Problem
nicht lösen. Darüber hinaus weist die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und
Jugendgerichtshilfen in ihrer Dokumentation des 24. Deutschen Jugendgerichtstages daraufhin
dass junge Menschen weitaus häufiger Opfer von Straftaten sind als Täter.Diese
Modulabschlussarbeit setzt sich mit der Jugendgerichtshilfe auseinander. Zu Beginn werden ihre
historischen Anfänge dargestellt außerdem wird der Grundkonflikt der Jugendgerichtshilfe als
Institution zwischen Jugendhilfe und Justiz erläutert...