Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen Note: 1 0
FernUniversität Hagen Sprache: Deutsch Abstract: Am 19. Januar 1919 durften Frauen in
Deutschland zum ersten mal an Wahlen teilnehmen. Damit ist das aktive wie das passive
Frauenwahlrecht in Deutschland stolze 90 Jahre alt. Doch der Weg von der formalen
Gleichberechtigung von Frauen im Wahlrecht zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen auf der
politischen Bühne ist noch lange nicht zu Ende gegangen. Zwar ist der Anteil der Frauen im
Bundestag mit im Jahr 2002 32 2 Prozent (BMFSFJ 2008) deutlich höher als derjenige im ersten
Reichstag 1920 mit 8 Prozent (Paulus 2007) von einer paritätischen Besetzung des Gremiums
kann allerdings auch heute noch nicht die Rede sein. Ähnlich sieht es noch immer in den
Kommunalparlamenten aus. Obwohl in Artikel 3 GG Satz 2 folgendes deutlich gemacht wird Männer
und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hin. wird die Unterrepräsentanz von Frauen in kommunalen Gremien schon bei einem Vergleich der
deutschen Großstädte deutlich (vgl. Holtkamp 2009). Berücksichtigt man dann noch die Tatsache
dass Benachteiligung von Frauen sich auf dem Land häufig stärker auswirkt als in der Stadt
(vgl. Heepe 1989) zeichnet sich deutlich ab dass die oben zitierte Verfassungsnorm mit der
für Frauen erlebbaren Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik noch wenig gemein hat.