Die Arbeit behandelt die Abweichungsgesetzgebung der Länder am Beispiel des Naturschutzrechts.
Die Landesgesetzgebung die in Reaktion auf das nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs
erlassene neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2010) ergangen ist stellt den ersten
Anwendungsfall dieses neuen Kompetenztypus dar der erst seit der Föderalismusreform 2006
existiert. Nach einer konzisen Übersicht über die Funktionsweise der Kompetenzen im
Naturschutzrecht widmet sich der Autor der Frage mit welcher Zielsetzung und mithilfe welcher
konzeptioneller Ausgestaltungen die Landesgesetzgeber von ihren neuen Kompetenzen Gebrauch
machen. Die abweichenden Regelungen in den bis Ende 2011 erlassenen Naturschutzgesetzen der
Länder werden mit Blick auf thematische Abweichungsschwerpunkte und die Auswirkungen auf die
Praxis der Rechtsanwendung analysiert.