Die lenkende Vergabe von Staatsaufträgen in der Europäischen Union ist Thema dieses Werkes.
Nach einer Betrachtung der Praktiken der Mitgliedsstaaten werden die einschlägigen
EG-Richtlinien analysiert. Dabei zeigt sich daß die Harmonisierung der Auftragsvergabe durch
die Vergaberichtlinien in diesem Bereich nicht abschließend ist. Aus diesem Grunde wird auf den
EG-Vertrag zurückgegriffen. Dieser verbietet zwar eine direkte oder indirekte Anknüpfung an die
Staatsangehörigkeit des Teilnehmers läßt aber nichtdiskriminierende Vergabepraktiken ohne
handelsbeschränkende Wirkungen grundsätzlich zu. Insgesamt erscheinen regionalpolitische
Sekundärzwecke als unzulässig während es bei anderen sehr auf die rechtstechnische
Vorgehensweise ankommt. Die Formulierung transparenter Kriterien für ein konkretes
Vergabeverfahren ist der Bezugnahme auf einheimisch verbreitete Standards rechtlich
vorzuziehen.