Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung wenn davon
steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei
leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung für die Änderung von Steuerbescheiden nach
Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende
Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster)
bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren
gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen
sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das
Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.