Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Univer sitat Heidelberg im
Wintersemester 1993 94 als Dissertation angenom men. Sie beriicksichtigt die volkerrechtliche
Praxis und Lehre bis zum August 1993. Spatere Entwicldungen und Veroffentlichungen die erst
nach diesem Zeitpunkt erschienen sind konnten nur noch in EinzelfaIlen eingearbeitet werden.
An dieser Stelle danke ich zunachst und vor allem meinem Doktorvater Rudolf Bernhardt der die
Entstehung der Un Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. tersuchung in groBer Geduld verfolgt hat.
Gleichfalls bedanke ich mich bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. lochen Abr. Frowein als
Zweitkorrektor der Arbeit. Gedankt sei neben dem Vorgenannten auch Herrn Prof. Dr. Helmut
Steinberger und Herrn Prof. Dr. RUdiger Wolfrum fUr die Bereit schaft meine Studie in die
Reibe der Beitrage des Instituts aufzuneh men. Die Idee zu dieser Untersuchung geht auf
Gesprache mit Herrn Dr. Horst Fischer GeschiftsfUhrender Direktor des Instituts fUr Friedenssi
cherungsrecht und Humanitilres Volkerrecht an der Ruhr-Universitat wofUr ich ibm ebenfalls
herzlich danken mochte. Bochum zuriick Wichtige Anregungen verdankt die Arbeit auBerdem der
Teilnahme an einem Forschungsprojekt II Chemical Weapons Disarmament: Strategies and Legal
Problems die auf eine Einladung von Herrn Prof. Dr.