Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene spielt das Recht zum Gebrauch der
Minderheitensprache eine zentrale Rolle für den Minderheitenschutz!. Dies ist nicht weiter
verwunderlich denn Sprache schafft Identität. Nationen und Minderheiten definieren sich
weitgehend durch ihre gemeinsame Sprache. Gerade im Kontext des minderheiten spezifischen
Erziehungswesens verdient das Verhältnis zwischen Sprache Gesellschaft und Kommunikation denn
auch besondere Beachtung. Illustrativ ist insoweit das in der Soziolinguistik entwickelte
Konzept der 2 kommunikativen Kompetenz . Danach beinhaltet Sprachfähigkeit nicht nur Dr. iur.
wissenschaftlicher Referent am Institut. Der nachfolgende Beitrag beruht auf einem Vortrag den
der Verf. am 20.10.1993 im Rahmen des vom Institut veranstalteten Kolloquiums Das
Minderheitenrecht europäischer Staaten gehalten hat. Abkürzungen: AJIL = American Journal of
International Law BGE = Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts BVerfGE =
Entscheidungen des Bundesverfassungs~erichts BVerwGE = Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgenchts DGVR = Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht EGMR = Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention EuGRZ =
Europäische Grundrechte Zeitschrift GG Grundgesetz GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt HRU =
Human Rights Law Journal IPBPR = Internationaler Pakt für bürgerliche und 'politische Rechte
JBl. = Juristische Blätter ÖBGBl. = österreichisches Bundesgesetzblatt VfGH =
Verfassungsgerichtshof ZBl. = Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung
ZP = Zusatzprotokoll.