In Zeiten einer stark arbeitsteiligen Weltwirtschaft stellen sich zunehmend Detailfragen
bezüglich der Anforderungen an Made in Germany. Auf welche Arbeitsschritte kommt es im
Wertschöpfungsprozess an können konkrete Prozentsätze vorgegeben werden und was macht deutsche
Qualität aus? Welche Fragen lassen sich schon auf der Grundlage des geltenden Rechts (de lege
lata) beantworten und was bleibt einer zukünftigen Regelung (de lege ferenda) vorbehalten?
Welche legitimen Ersatzbezeichnungen kommen in Betracht wenn die Voraussetzungen für Made in
Germany nicht erfüllt sind?