Historische Rechtsvergleichung ist für Verständnis und Fortentwicklung des geltenden Rechts
unerläßlich. Diese Schrift will Hilfestellung zur Erschließung der Aussagen des Römischen
Rechts als der Wurzel heutigen Rechts geben. Der Verfasser ist Universitätsprofessor und
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht Römisches Recht und
Europäische Rechtsgeschichte der Universität Augsburg.