Die Frage wann Ausgangsleistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen wird von
Stefanie Michaelis unter Rückgriff auf die verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben und
insbesondere der kritischen Auseinandersetzung mit dem neueingeführten § 2b UStG umfassend
untersucht. Hierbei geht die Arbeit auf die Besteuerung der Gesamtheit der juristischen
Personen des öffentlichen Rechts einschließlich privatrechtlich organisierte
Eigengesellschaften sowie Beliehene und Verwaltungshelfer ein was der gegenwärtigen Vielfalt
der wirtschaftlichen Betätigung des Staates und seinen Einrichtungen entspricht. Stefanie
Michaelis studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Nach
mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht
insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig sowie als
Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei ist sie 2022 in den Justizdienst des Freistaates
Sachsens eingetreten.