Die Religionslandschaft ist in den letzten Jahrzehnten diverser geworden. Während sich die
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewandelt haben orientiert sich das Verständnis des
Begriffs der Religionsgemeinschaft weiter an der Organisationsstruktur der christlichen
Kirchen. Viele Gewährleistungen des Religionsverfassungsrechts bleiben religiösen Minderheiten
verschlossen. Die Verfasserin untersucht ob das gängige Begriffsverständnis
verfassungsrechtlich zwingend ist und beschäftigt sich mit der Frage wie ein
integrationsoffenes Begriffs- und Organisationsverständnis aussehen könnte.