Die Befugnisse der Hauptversammlung sind grundsätzlich auf die gesetzlich geregelten Fälle
beschränkt. Doch durch die Holzmüller und Gelatine-Entscheidungen hat der BGH diese Befugnisse
erweitert und ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen anerkannt wenngleich nach wie vor
offene Rechtsfragen bestehen.Der Autor geht insbesondere der Frage nach ob ungeschriebene
Hauptversammlungskompetenzen beim Beteiligungserwerb in Betracht kommen und untersucht vor dem
Hintergrund der gefundenen Ergebnisse die Übernahme der Monsanto Company durch die Bayer AG auf
ein ungeschriebenes Hauptversammlungserfordernis.Philipp Steinhausen studierte an der
Philipps-Universität Marburg. Er ist Rechtsreferendar am OLG Frankfurt a.M.