Das 10. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht konnte Ende September 2022
bereits die - damals noch nicht abgesegneten aber sich abzeichnenden - beachtlichen
Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts der deutschen Katholiken diskutieren und ein neues
Narrativ in den Raum stellen welches dann in der Tat Ende November vom VDD als dem
Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurde. Der vorliegende Band
dokumentiert nicht nur den neuen Wortlaut der Grundordnung 2022 sondern auch die maßgeblichen
Erläuterungen der Bischöfe zu diesem neuen Gesetzeswerk. Loyalitätsobliegenheiten der
Arbeitnehmer spielen jetzt keine Rolle mehr im Gegenteil wird die Vielfalt als Bereicherung
von den Caritas-Dienstgebern bewertet (Beitrag Bieniek). Eine katholische Einrichtung soll ihre
Ausstrahlung nicht der Katholizität einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sondern der
überzeugenden Unternehmenskultur verdanken (Beitrag Mathy). Einzig das verbliebene
Kündigungsrecht bei Austritt begegnet weiterhin Bedenken im Hinblick auf das EU-Recht (Beitrag
Hartmeyer). Schließlich werden auch weitergehende grundsätzliche Bedenken am deutschen
Sonderweg eines eigenen Vertrags- und Arbeitskampfrechts der Kirchen keineswegs verschwiegen
(Beitrag Schrage).Professor Dr. Hermann Reichold lehrte Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an
der Universität Tübingen und widmet sich im Besonderen seiner Forschungsstelle für kirchliches
Arbeitsrecht.