Der Termin ab dem Wohnungseigentümer:innen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben
wurde vom 1.12.2022 auf den 1.12.2023 verschoben - dieser Änderung hat der Bundestag am
22.9.2022 zugestimmt. Das bedeutet für alle von der Prüfung betroffenen Verwalter:innen mehr
Zeit für die Vorbereitung! Als zertifizierter Verwalter darf sich nur bezeichnen wer vor
einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat dass er oder sie
über die rechtlichen kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt die für die Tätigkeit
als Verwalter:in notwendig sind (§ 26a Abs. 1 WEG). Fehlt die Zertifizierung widerspricht dies
ordnungsmäßiger Verwaltung und amtierende Verwalter:innen können jederzeit abberufen werden.
Das komplette Prüfungswissen in 3 Bänden Übersichtliche und verständliche Darstellung des
kompletten Prüfungsstoffs der in der ZertVerwV geregelten Sachgebiete und des auf ihnen
basierenden DIHK-Rahmenplans: Band 1: Immobilienwirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Band 2: Kaufmännische und technische Grundlagen Band 3: Crashkurs zur Prüfungsvorbereitung
mit über 500 Multiple-Choice-Aufgaben Zielgruppe Verwalter:innen von
Wohnungseigentum Mitarbeiter:innen von Verwaltungsunternehmen die unmittelbar mit Aufgaben
der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sind. Lesen Sie hier die Rezension von Dirk
Lamprecht Geschäftsführer - BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.