Die vorliegenden Texte nehmen Bezug auf die grundlegenden Arbeiten Howard S. Beckers Herbert
Blumers und Stanley Fishs deren Ansätze in erster Linie die lokale Kategorisierung im
interaktiven Raum zwischen in konkreten Situationen handelnden Menschen betonen. Sowohl die
interaktionistische Devianzsoziologie als auch der Rechtspragmatismus haben in diesem Sinne
lange gegen die Position opponiert Abweichung bzw. Kriminalität wären bereits im Vergleich von
Verhalten mit sozialen bzw. rechtlichen Normen abstrakt bestimmbar. Das hat sie dazu bewogen
nicht Kategorien und ihre Erfüllung zu untersuchen sondern die Prozesse in denen solche
Bestimmungen lokal geleistet werden: An die Stelle einer Erforschung rechtlicher oder sozialer
Normen oder Ordnung haben sie eine Erforschung menschlicher Definitionsaktivität in
Interaktionssituationen gesetzt. Sowohl devianzinteraktionistische als auch
rechtspragmatistische Ansätze nehmen diese Aktivität und ihre Lokalität ernst: Lebensweltlich
ausgehandelte kontextuale und veränderliche Kategorisierungen nicht irgendwelche
wissenschaftlich-abstrakten Kategorien sind die einzigen praktisch realen Ordnungen die wir
vorweisen können.