Die Pflicht zur Bekanntmachung des EinheitlichenAnsprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und
faktisch aus derEU-Dienstleistungsrichtlinie jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraftnur
entfalten wenn die Begünstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Die geringe
Inanspruchnahme aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades des EA kann daher nur mithilfe eines
Kommunikationskonzepts gezielt verbessert werden. Anna Rudolph stellt einen didaktisch
nachvollziehbaren Bauplan zur Erstellung eines Kommunikationskonzepts dar das auf die
speziellen Anforderungen derÖffentlichkeitsarbeit zugeschnitten ist. Die Autorin zeigt den
zuständigenStellen als Träger der EAs - Bund Ländern Kommunen und Kammern - wie eine
widerspruchsfreie und integrierte Kommunikation im europäischenMehrebenensystem aussehen kann
um zukünftig EU-Richtlinien rechtskonform und effektiver umzusetzen.