Peggy Sommer vermittelt Mitarbeitern in Unternehmen einen Überblick über das Spektrum des
Klimaschutzrechts seine Kernvorschriften und die darin formulierten Handlungspflichten und
bietet somit Orientierung für die Abschätzung der betrieblichen Relevanz. Klimaschutz ist nicht
mehr alleinige Aufgabe weniger emissionsintensiver Unternehmen die beispielsweise zur
Teilnahme am europäischen Emissionshandel verpflichtet sind. Auch kleine und mittelständische
Unternehmen können von Regelungen des produkt- und oder gebäudebezogenen Umweltenergierechts
betroffen sein.