Polizeiliche Unsensibilität im Umgang mit Migranten(opfern) ist kein singuläres sondern ein
systemisches Phänomen dessen Ursachen Reproduktionsmechanismen und Rechtfertigungen im
Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen. Die Vorschläge für eine Anreicherung der
kulturellen Kompetenz der Polizeibeamtinnen und -beamten aller Hierarchieebenen beruht auf
diesen Erkenntnissen. Als Verfassungsarbeiterin ist die Polizei verpflichtet in ihrem Handeln
die Grundrechte zu wahren. Soweit ihr normativer Anspruch ihre normative Bindung und die
Erwartungen des Bürgers. Ihre Einsatzpraxis gegenüber den verschiedenen kulturellen Gruppen
wird jedoch - durch verschiedene Ereignisse hervorgerufen - immer wieder in der medialen
Öffentlichkeit und Politik kritisiert.