Astrid Schüler analysiert die Auswirkungen des im Rahmen des BilMoG neuformulierten 254 HGB
auf die Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dabei zeigt die Autorin dass das Ziel
des Gesetzgebers eine wirtschaftlich sachgerechtere Darstellung von Sicherungsbeziehungen bei
gleichzeitiger Erhöhung des Informationsniveaus mit der kodifizierten Regelung nur bedingt
erreicht werden kann. Die traditionell prinzipienorientierte Ausgestaltung des 254 HGB macht
die neue Regelung auslegungsbedürftig ermöglicht bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und
führt gerade auf Grund der Komplexität dieses Themenfeldes zu einer Vielzahl von Fragen zur
Anwendung und Auslegung der neuen Rechtsnorm.