Karin Hummel untersucht welche Sorgfaltsanforderungen das Bundeskartellamt in der
Zusammenschlusskontrolle im Kartellbußgeldverfahren und beim Umgang mit vertraulichen
Informationen eines Hinweisgebers erfüllen muss um einen Verschuldensvorwurf und damit auch
eine Schadensersatzhaftung vermeiden zu können. Ergänzend zur fallbezogenen Auseinandersetzung
mit der Thematik des Verschuldens gibt die Autorin einen Überblick über Folgefragen der
Ersatzfähigkeit und Kausalität möglicher Schäden. Hintergrund ist dass das Bundeskartellamt
erstmals im Jahr 2010 wegen einer fehlerhaft untersagten Fusion mit einer Amtshaftungsklage
konfrontiert wurde. Die EU-Kommission hingegen stand in ihrer Funktion als Kartellbehörde der
Europäischen Union bereits in verschiedenen kartellrechtstypischen Fallkonstellationen
Amtshaftungsansprüchen gegenüber.