Christian Wöhst untersucht die demokratietheoretische Argumentationsweise des
Bundesverfassungsgerichts im Verlauf der demokratiegeschichtlichen Entwicklung der
Bundesrepublik Deutschland. Er verfolgt die These dass das Gericht im Verlauf seiner
Rechtsprechung eine angewandte Demokratietheorie entwickelt hat. Diese definiert sich als die
Konkretisierung des normativen Gehalts der Verfassung unter Einbeziehung der faktischen
Wirklichkeit eines konkreten Problems. Als hermeneutischer Prozess der
Verfassungskonkretisierung ist die Argumentationsweise des Gerichts nur aus einer Korrelation
zwischen gerichtlicher Demokratietheorie und gelebter Demokratiepraxis heraus zu verstehen.