In diesem Forschungsbericht analysieren die Autoren das Geldwäschepotential der einzelnen
Glücksspielformen in Abhängigkeit der Anbieter und lizensierenden Jurisdiktion. Dabei legen sie
die 4. EU-Geldwäscherichtlinie zugrunde die von den Mitgliedsländern verlangt
Glücksspielanbieter einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen um Geldwäsche präventiv zu
unterbinden. Bislang müssen lediglich Casinos diese Vorschriften erfüllen. Die Autoren zeigen
auf dass ausschließlich für Lotterien ein geringes Geldwäscherisiko nachgewiesen werden kann.
Die Anbieter aller anderen Glücksspielformen sind daher als Verpflichtete nach dem
Geldwäschegesetz (GwG) aufzunehmen.