Benjamin Rosenkranz versucht das Konglomerat an Werken welche dem sogenannten Schwabinger
Kunstfund zugerechnet werden einzuordnen. Er konzentriert sich dabei auf die durch
Nationalsozialisten entzogenen Kulturgüter (größtenteils aus jüdischem Besitz) und untersucht
auf Grundlage des zivilrechtlichen Herausgabeanspruches aus 985 BGB welche Möglichkeit die
heutigen Erben haben ihre Werke zurückzuverlangen. Darüber hinaus geht er der Frage nach
inwieweit ein heutiger Besitzer sogar Eigentum an den Werken erlangt haben könnte. Der Autor
zeigt das bisherige Versagen der politischen Entscheidungsträger anhand der Schuldrechtsreform
auf und geht intensiv auf die bayerische Gesetzesinitiative für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz
ein. Abschließend beleuchtet er die Problemstellung in Bezug auf die historische Verantwortung
Deutschlands im Spannungsfeld zwischen Recht und Moral.