René Angelstein zeigt auf inwieweit das Deutsche Hochschulrecht konkret das Hochschulzugangs-
und Hochschulzulassungsrecht soziale Ungleichheit im Hochschulzugang wenn nicht verstärkt so
doch verstetigt. Er legt dar dass das Recht mit der formalen Gleichbehandlung wesentliche
klassenspezifische Momente ignoriert welche soziale Ungleichheiten begründen. Als grundlegende
gesellschaftstheoretische Reflexion zieht der Autor die Theorie von Pierre Bourdieu heran.