Einheit und Vielfalt. Mit diesem Begriffspaar wird gemeinhin das Verhältnis zwischen Zentral-
und Gliedstaaten in der Bundesrepublik beschrieben. Auch die vorliegende Studie die Daten aus
einem von der DFG finanzierten Forschungsprojekt aufnimmt arbeitet auf Grundlage einer
triangulären Herangehensweise heraus ob und inwieweit die Verfassungspolitik in den
Bundesländern Ausdruck gliedstaatlicher Autonomie ist oder im Schatten des Grundgesetzes steht.
Sie kommt insgesamt zu differenzierenden Befunden und zeigt dass sich Politikergebnisse in den
Feldern in denen die Bundesländer über eigenständige Kompetenzen verfügen nur erklären lassen
wenn landesspezifische Faktoren berücksichtigt werden.