Nach mehr als 200 Jahren hat sich der französische Gesetzgeber von dem wirtschaftlich
unsinnigen Faustpfandrecht und den spezialgesetzlichen Registerpfandrechten gelöst und das
französische Mobiliarsachenrecht grundlegend reformiert: In dem Bestreben die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der französischen Wirtschaft zu steigern hat er in den Jahren 2006 und
2007 die fiducie eingeführt und allgemeine besitzlose Registerpfandrechte (gage gage des
stocks und nantissement) zugelassen. Die vorliegende Arbeit stellt die neu geschaffenen
Rechtsfiguren den bereits vor den Reformen vorhandenen französischen Mobiliarsicherheiten
gegenüber und beleuchtet die französische Rechtslage vor dem Hintergrund des deutschen
Kreditsicherungsrechts. Abschließend werden die französischen Neuregelungen unter
rechtsvergleichenden Aspekten daraufhin untersucht ob sie den richtigen Schritt in Richtung
Modernisierung und europäische Vereinheitlichung darstellten. Die Untersuchung wendet sich
sowohl an Dozenten und Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften als auch an
interessierte Führungskräfte europaweit agierender Unternehmen.