Das Eisenbahnrecht in seiner heutigen Ausprägung ist ein junges Rechtsgebiet welches erst
durch die zum 1. Januar 1994 in Kraft getretene Bahnreform entstanden ist. Ein zentrales
Element dieser Reform ist die Öffnung des Eisenbahnsektors für Wettbewerb. Da die Errichtung
eines neuen Schienennetzes parallel zu dem bereits bestehenden volkswirtschaftlich nicht
sinnvoll ist kann Wettbewerb in diesem Sektor nur entstehen wenn das bestehende Eisenbahnnetz
für interessierte Unternehmen geöffnet wird. Somit stellt die Regelung des Netzzugangs den Kern
des neuen Eisenbahnrechts dar. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit allen Aspekten des Zugangs
zur Eisenbahninfrastruktur auseinander angefangen bei den Netzzugangskriterien über die
Vergabe der Infrastrukturkapazität und die Festsetzung der Preise für die Infrastrukturnutzung
bis hin zur Abwicklung des Eisenbahnbetriebs und den Rechtschutzmöglichkeiten. Sie richtet sich
sowohl an Praktiker in Unternehmen und Behörden die beruflich mit dem Thema Netzzugang befasst
sind als auch an Wissenschaft und Politik die sich mit der Analyse und Weiterentwicklung des
Netzzugangs im Schienenverkehr befassen.